für die Vermietung der "luna y sol SUPERIOR SUITE BERLIN"zwischen Platin Berlin Communication GmbH, nachfolgend "Anbieter" genannt, und dem Mieter, nachfolgend "Mieter" genannt.
§ 1 Leistung
1.1 Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Bestätigung der Leistung durch den Mieter und den Anbieter gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.2 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Mieters gelten nicht, es sei denn, der Anbieter hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichender Bedingung des Mieters die Leistung an den Mieter vorbehaltlos erbringt.
1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.4 Änderungen dieser Bedingungen sind dem Anbieter jederzeit vorbehalten. Diese Bedingungen gelten in der jeweils am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
§ 2 Gegenstand, Angebot und Zustandekommen des Vertrages
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung des möblierten Dachgeschoss-Appartements "luna y sol" Kollwitzstraße 60, 10435 Berlin, in der vom Mieter gewählten Variante. Darüber hinausgehende Leistungen, z.B. Beherbergung, Bewirtung, Serviceleistungen, Transport- und Shuttledienste, sind nicht Gegenstand des Mietvertrages.
2.2 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsumfanges bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Anbieters. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.3 Reservierungen, auf die keine Anzahlung geleistet wird, sind für den Anbieter unverbindlich und geben dem Mieter keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder auf Unterbringung.
2.4 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahmeerklärung des Anbieters ausschließlich in der schriftlich bestätigten Form und Umfang zustande. Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Mitarbeiter des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§ 3 An- und Abreisezeiten
3.1 Das Appartement steht dem Mieter am vertraglich vereinbarten Anreisetag ab 16.00 Uhr und am vertraglich vereinbarten Abreisetag bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
3.2 Das Appartement wird für den Mieter bei erfolgreicher Buchung bis zum nächsten Tag 13:00 Uhr freigehalten. Bei einer späteren Anreise ist eine entsprechende Mitteilung unter Angabe der voraussichtlichen Anreisezeit erforderlich.
3.3 Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache von mehr als 1 Stunde ist der Mieter zur Zahlung des Mietpreises für den jeweiligen Folgetag verpflichtet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Anbieters bleibt hiervon unberührt.
§ 4 Preise, Zahlungsfälligkeit und Zahlungsverzug
4.1 Es gelten die Preise gemäß Preisliste des Anbieters, die Gegenstand des Vertrages wird. Die Preisliste kann laufend aktualisiert werden. Die aktualisierten Preise treten an die Stelle der vorher gültigen Preise und werden Bestandteil des Vertrages. Bereits gebuchte Leistungen bleiben von der Preisänderung unberührt.
4.2 Die Zahlung des vertraglich vereinbarten Mietpreises ist im Voraus bei Abschluss des Vertrages sofort fällig. Wird eine Zahlung nicht vertrags- und fristgerecht geleistet, ist der Anbieter berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern.
4.3 Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Mieter nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Selbiges gilt für die Zurückbehaltung von Zahlungen.
§ 5 Stornierung und Rücktritt
5.1 Ein Rücktrittsrecht des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn, ihm ist die Annahme der Leistung aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, nicht zumutbar.
5.2 Bis 45 Tage vor Anreise kann eine gebuchte Leistung kostenfrei storniert werden, Anzahlungen werden nach Stornierung erstattet.
5.3 Bei Stornierung innerhalb von 45 Tagen vor Anreise wird die geleistete Anzahlung für den Fall einer erfolgreichen Weitervermittlung der gebuchten Leistung gleichfalls in voller Höhe erstattet.
5.4 Bei Stornierungen innerhalb 45 Tage vor Anreise bleibt der Mieter wegen des vereinbarten Preises abzüglich ersparter Aufwendungen des Anbieters zahlungsverpflichtet. Die ersparten Aufwendungen des Anbieters werden mit 10 % des vertraglich vereinbarten Preises vereinbart; dem Mieter bleibt der Nachweis höherer, dem Anbieter der Nachweis geringerer ersparter Aufwendungen ermöglicht.
5.5 Der Anbieter ist berechtigt, dem Mieter im Stornierungsfall pauschalierten Aufwandsersatz von 50,00 EUR in Rechnung zu stellen und von Rückzahlungsbeträgen in Abzug zu bringen.
5.6 Der Anbieter hat das Recht des Rücktrittes vom Vertrag, wenn ihm die Erfüllung des Vertrages nicht zumutbar ist. Die Erfüllung des Vertrages ist dem Anbieter insbesondere dann nicht zumutbar, wenn Gründe in der Person des Mieters und/oder dessen Verhalten vorliegen, die Schäden am Inventar und/oder der Mietsache, die Störung des Hausfriedens oder anderer für den Anbieter oder dritter Personen nicht hinnehmbarer Zustände befürchten lassen.
§ 6 Gewährleistung
6.1 Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder zeigt sich ein solcher Mangel während der Mietzeit, so ist der Mieter verpflichtet, dem Anbieter hierüber unverzüglich Anzeige zu erstatten. Verletzt der Mieter seine Anzeigepflicht, so entfällt jeglicher Anspruch des Mieters wegen des Mangels.
6.2 Der Anbieter ist berechtigt, dem Mieter bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels an der Mietsache Ersatz anzubieten. Der Mieter ist nur dann zur Zurückweisung des Ersatzes berechtigt, wenn ihm der Ersatz nicht zumutbar ist. Bei Stellung eines Ersatzes durch den Anbieter ist der Mieter nur dann zur Minderung des Mietpreises berechtigt, wenn der Ersatz wesentlich von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Mietsache abweicht. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters ist bei Stellung eines Ersatzes ausgeschlossen.
6.3 Kann der Anbieter keinen Ersatz anbieten oder lehnt der Mieter angebotenen Ersatz berechtigt ab, so wird der Mietpreis für die vertraglich vereinbarte Mietsache angemessen gemindert. Ist eine Nutzung der vertraglich vereinbarten Mietsache wegen eines Mangels ausgeschlossen, erhält der Mieter sämtliche Zahlungen erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Mieters ist ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
7.1 Der Anbieter haftet nicht für Verlust, Beschädigung und/oder Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters, die dieser in die Mietsache einbringt, es sei denn der Anbieter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Eine Haftung des Anbieters entfällt, wenn der Verlust, die Beschädigung und/oder Zerstörung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht abgewendet werden konnte.
7.2 Der Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind diejenigen, die sich dem Einflussbereich des Anbieters entziehen, wie z.B.: Naturkatastrophen.
7.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Schadensersatzpflicht des Anbieters ist der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.4.Ein Schadensersatzanspruch des Mieters, der sich nicht auf Körperschäden bezieht, ist auf die Höhe des eineinhalbfachen Vertragspreises begrenzt, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Anbieters. Die Haftung des Anbieters für Sachschäden bei deliktischem Handeln, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf 500,00 EUR pro Gast beschränkt.
7.5 Der Mieter haftet gegenüber dem Anbieter für Verlust, Beschädigung und/oder Zerstörung des Inventars und der Mietsache während der Mietdauer unabhängig vom Verschulden des Mieters. Insbesondere haftet der Mieter auch für das Verschulden dritter Personen, nicht im Lager des Anbieters stehender Personen, z.B. Gäste oder Besucher des Mieters.
§ 8 Kaution
8.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Reservierung, Buchung und/oder Vermietung von der Erbringung einer Sicherheitsleistung (Kaution) durch den Mieter abhängig zu machen. Die Höhe der Sicherheitsleistung unterliegt der alleinigen Entscheidung des Anbieters. Die Kaution dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche des Anbieters gegen den Mieter.
8.2 Die Sicherheitsleistung ist sofort zur Zahlung fällig. Sie gilt erst dann als geleistet, wenn sie dem Anbieter in vollem Umfang zur freien Verfügung steht.
8.3 Der Anbieter darf sich wegen ihm gegen den Mieter zustehender Ansprüche sofort in die Sicherheitsleistung befriedigen. Wird durch Befriedigung des Anbieters in die Sicherheitsleistung diese verringert, so ist der Mieter auf Anforderung des Anbieters zur unverzüglichen Aufstockung der Sicherheitsleistung bis zur vertraglich vereinbarten Höhe verpflichtet.
8.4 Stehen dem Anbieter gegen den Mieter keine Ansprüche mehr zu, ist die Kaution spätestens 7 Tage nach Beendigung der Leistung des Anbieters zur Rückzahlung fällig. Eine Verzinsung des Betrages der Sicherheitsleistung erfolgt nicht.
§ 9 Datenschutz, -austausch
9.1 Der Mieter wird hiermit gem. § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Bestandsdaten (Name/Adresse) in maschinenlesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Der Anbieter ist berechtigt, die Mieterdaten offen zu legen, sofern dies nur für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist (staatliche Behörden).
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen ergeben, wird, soweit zulässig, Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Vertragsbestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Willen der Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen am, nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
10.3 Sämtliche Bestimmungen, Abreden und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung aufgehoben oder geändert werden.
Stand: Mittwoch, 22. September 2004
Platin Berlin Communication GmbH